Behandlungskosten

Osteopathie ist grundsätzlich eine Privatleistung und kostet für Selbstzahler und für privat versicherte 110,00 Euro. Für Babys und Kinder unter 12 Jahren sind die Folgebehandlungen kürzer und liegen bei 80,00 Euro.

Die Bezahlung erfolgt nach jeder Behandlung in bar oder per EC-Karte.

Die Behandlungskosten werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe und vielen Zusatzversicherungen anteilig oder ganz übernommen. Hierfür erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Es ist in der Regel keine ärztliche Überweisung nötig.

Viele gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen teilweise die Kosten sofern vor der Behandlung eine ärztliche Empfehlung für Osteopathie vorliegt. Eine aktuelle Liste findet ihr hier.

Ich erfülle die Voraussetzungen für eine Erstattung mit meinem anerkannten Studium der Osteopathie (4500 Stunden), der Zulassung als Heilpraktiker und der Mitgliedschaft in der Berufsvereinigung für heilkindlich praktizierte Osteopathie (hpO).

Zur Zeit ist die Osteopathie in Deutschland kein eigenständiger Beruf, zählt aber zur Heilkunde und darf nur von Ärzten und Heilpraktikern ausgeübt werden. Daher sollte bei der Auswahl des Osteopathen auf eine ausreichende Ausbildung geachtet werden. Es sollte eine Ausbildung von mindestens vier Jahren Vollzeit oder fünf Jahren berufsbegleitend erfolgt sein.

Sämtliche Differenzen zwischen der Leistung deiner Versicherung und meinem anfallenden Honorar sind von dir selbst zu tragen. Ich bitte aus diesem Grund alle meine Patienten darum, schon vor Behandlungsbeginn eine mögliche Kostenübernahme mit der jeweiligen Krankenkasse abzuklären, sodass ich meine Leistung entsprechend fachgerecht in Rechnung stellen kann.

Solltest du dazu eine Frage haben, ruf mich gerne an und ich werde versuchen dir weiterzuhelfen!

Telefon: 0160 1863 179